Gemeinde Schönau erhält Sportstättenförderung von rund 2.7 Mio. Euro zur Erneuerung der Sporthalle „Oberes Tal“

Dr. Albrecht Schütte MdL hocherfreut

Land und Bund fördern Ausbau und Sanierung von Sportstätten

„Gute Nachrichten für Schönau und vor allem alle Sportsfreunde! Es freut mich sehr, dass die Gemeinde Schönau für die Sanierung der Sporthalle „Oberes Tal“ in diesem Jahr 2.686.000 Euro aus der Sportstättenförderung (IVS) erhält,“ so der CDU-Landtagsabgeordnete Dr. Albrecht Schütte aus dem Wahlkreis Sinsheim-Neckargemünd-Eberbach.

Damit gehört die Halle zu den 38 Sportstätten im Land, die dieses Jahr aus fast 100 Bewerbungen von Städten und Gemeinden für eine Förderung ausgewählt wurden.

„Der Einsatz für dieses Projekt hat sich gelohnt. Neben regelmäßigen und intensiven Gesprächen mit Bürgermeister Frick, der CDU-Fraktion mit Heinrich Ludwig Runz vor Ort,“ so der Abgeordnete, „habe ich mich auch im zuständigen Ministerium in Stuttgart für das Anliegen der Gemeinde starkgemacht.“

Schütte, der selbst leidenschaftlicher Sportler ist, ergänzte:

„Bürgerinnen und Bürger brauchen wohnortnahe und qualitativ gute Sportangebote. Sport ist aber noch viel mehr als nur Bewegung. Beim Sport treffen sich Menschen aus allen Altersgruppen und gesellschaftlichen Schichten, sind mit Engagement und Leidenschaft dabei. Deshalb sind Sportstätten auch zentrale Orte für Gemeinschaft und Austausch.“

Gerade für Schönau eröffne sich jetzt die Möglichkeit das Obere Tal zu gestalten. Nach der Sanierung und Erweiterung der Sporthalle, plant die Gemeinde dort ein neues Feuerwehrhaus zu erstellen . Zudem kann jetzt ein klimaschonendes Energiekonzept geplant und realisiert werden.

Weitere Informationen:

Bund und Länder fördern im Rahmen des Investitionspakts Sportstätten (IVS) die Sanierung und den Ausbau sowie in Ausnahmefällen auch einen Ersatzneubau von Sportstätten und -anlagen, die primär der Ausübung von Sport dienen. Dazu gehören auch Freibäder und Schwimmhallen, die für den Schul-, Vereins- und Breitensport genutzt werden und in kommunalem Eigentum sind. Kur- und Erlebnisbäder sind ausgenommen. Wichtig ist, dass die Vorhaben möglichst zügig umgesetzt werden. Der Bewilligungszeitraum läuft bis 30. April 2026.

2022 stellt der Bund insgesamt rund 13,9 Millionen Euro für die Sportstättenförderung zur Verfügung, das Land ergänzt diese Mittel um weitere rund 11,6 Millionen Euro. Einen Antrag stellen konnten Kommunen, die im Städtebauförderungsprogramm des Landes aufgenommen sind. Voraussetzung ist, dass die Sporteinrichtungen in einem städtebaulichen Erneuerungsgebiet liegen oder diesem dienen. 

Weitere Informationen zur Sportstättenförderung sowie eine Liste aller geförderten Projekte gibt es unter www.stadterneuerung-bw.de