Der Bundesrat hat in seiner Sitzung den früheren CDU-
Bundestagabgeordneten Stephan Harbarth einstimmig zum neuen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts gewählt. Der 48-Jährige wird Andreas Voßkuhle ablösen, der nach zwölf Jahren in Karlsruhe turnusmäßig
ausscheidet. Harbarth war bereits Ende 2018 auf Vorschlag der Unionsparteien Vorsitzender des Ersten Senats und Vizegerichtspräsident geworden. Damit war die Personalie vorgezeichnet, denn es ist ungeschriebenes Gesetz, dass der Vizepräsident an die Gerichtsspitze nachrückt.
Stephan Harbarth saß von 2009 bis 2018 als unser Wahlkreisabgeordneter im Bundestag. Der Familienvater ist Honorarprofessor an der Universität Heidelberg, wo er auch studierte.
Sind die Richter einmal im Amt, entscheiden sie unabhängig ohne parteipolitische Bindung. Die Amtszeit der 16 Verfassungsrichter dauert zwölf Jahre. Kandidaten müssen mindestens 40 Jahre alt sein, die Befähigung zum Richteramt haben und zum Bundestag wählbar sein.
Bundesverfassungsrichter werden grundsätzlich mit Zweidrittelmehrheit wechselweise entweder vom Bundestag oder vom Bundesrat gewählt. Die
gleichen Regeln gelten für die Wahl von Präsident und Vizepräsident. Die Parteien schlagen im Wechsel einen Kandidaten vor. Vollzogen wird der Wechsel an der Spitze des Bundesverfassungsgerichts mit der Ernennung
durch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier.
Der CDU-Stadtverband Schönau beglückwünscht Dr. Harbarth zu der überzeugenden Wahl zum Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts. Mit Dr. Harbarth wurde ein hoch qualifizierter Jurist zum höchsten Richter
Deutschlands gewählt, der in unserer Region und für Schönau, als Abgeordneter bereits vieles für die Bürgerinnen und Bürger erreicht hat.