Am Samstag, dem 25.03.2023 um 17.00 Uhr konnten wir unseren Landtagsabgeordneten Dr. Albrecht Schütte mit dem interessanten Thema „Grundsteuerreform“ in der Stadthalle in Schönau begrüßen.
Anhand einer Power-Point-Präsentation führte Dr. Schütte in das Thema ein, erklärte die Historie, die Hintergründe, sowie die nun anstehendenden Änderungen.
Die Erhebung der Grundsteuer in der ursprünglichen Form wurde 2018 vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt. 2019 wurde vom Bund deshalb ein neues Gesetz erlassen. Dieses Gesetz wird von den einzelnen Bundesländern individuell geregelt. Nach der Übergangsfrist bis Ende 2024 soll das neue Gesetz in den Ländern ab 2025 umgesetzt werden.
Dr. Schütte erklärte den Zuhörern die Berechnungsgrundlagen zum Grundstückswert, wie es zur Steuermesszahl kommt, was sich hinter dem Begriff Steuermessbetrag verbirgt, wer den Hebesatz festlegt und wie der zu zahlende Grundsteuerbetrag sich errechnet. Geklärt wurde die Funktion und Arbeit des Gutachterausschußes, ebenso wie die zeitliche Gültigkeit für Grundstücksbewertungen.
Im Nachgang stellten die Zuhörer noch viele Fragen an den Landtagsabgeordneten, sodass das Thema mit dem großen Potential an Unsicherheit doch sehr viel klarer wurde. Unser herzliches Dankeschön geht an Herrn Dr. Schütte für seinen Vortrag, sowie an den Kreis der interessierten Zuhörer.