Sehr geehrter Herr Runz,
Ihre Anfrage hinsichtlich dem erfolgten Einsatz von Verstärkerfahrten im Schülerverkehr wurde an das Amt für Nahverkehr weitergeleitet.
Auch wenn die gegenwärtig geltenden Schulschließungen noch fortbestehen, wollen wir dennoch Ihre Anfrage selbstverständlich gerne beantworten.
Gerade im Öffentlichen Personennahverkehr ist der nach der Corona-Verordnung grundsätzlich geltende Mindestabstand von 1,50 m nicht durchgängig einzuhalten. Daher gilt gemäß § 3 der Corona-Verordnung u.a. für Busse und Bahnen sowie auch an den ÖPNV- Haltestellen die Verpflichtung, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Bei steigender Auslastung im ÖPNV/Schülerverkehr kann ein erhebliches Unterschreiten der Abstandsgebote eintreten.
Als Beitrag zur Einschränkung der Corona-Pandemie und zur Verbesserung des Infektionsschutzes fördert das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg seit Beginn des Schuljahres 2020/2021 den Einsatz von zusätzlichen Bussen in der Schülerbeförderung. Zusätzliche Busse sollen überall dort eingesetzt werden, wo auf Grund von einer hohen Auslastung im Schülerverkehr ein gewisser Abstand im Bus nicht einzuhalten ist.
Bereits vor Beginn des Schuljahres 2020/2021 hat der Rhein-Neckar-Kreis begonnen, die nach den Kriterien des Landesprogramms „Verstärkerfahrten im Schülerverkehr“ von Überlastung bedrohten Buslinien bei den Schülerverkehren im Kreisgebiet gemeinsam mit den Verkehrsunternehmen zu ermitteln und hat zügig geprüft, welche Abhilfemaßnahmen – insbesondere durch den Einsatz von Verstärker- bzw. Zusatzfahrten – kurzfristig getroffen werden konnten.
Von Überlastung bedroht galt zunächst eine Fahrt, wenn 100 % der Sitzplätze und 40 % der Stehplätze bezogen auf die ausgewiesene Kapazität des Fahrzeugs wiederkehrend überschritten wurde.
Der Kreis hat zudem die Schulen und Schulträger im Rhein-Neckar-Kreis über das Förderprogramm des Landes informiert sowie sensibilisiert und gebeten, die nach den Kriterien des Landesprogramms von Überlastung bedrohten Buslinien zu melden. Gebündelt über die Schulträger können Mitteilungen über stark ausgelastete Schülerverkehre an das Funktionspostfach des Amtes für Nahverkehr gerichtet werden. Sämtliche bei uns eingehenden Rückmeldungen werden laufend in unsere Prüfung mit einbezogen.
Das Verkehrsministerium hat am 19.10.2020 mit seiner Pressemitteilung über die Ausweitung des Förderprogramms „Verstärkerfahrten im Schülerverkehr“ informiert. Demnach fördert das Land nun die Bestellung weiterer Schulbusse, wenn in normalen Linienbussen die Sitzplätze regelmäßig nicht ausreichen. Bei Niederflurbussen mit geringer Sitzplatzzahl werden Zusatzbusse gefördert, wenn mehr als 20 Prozent der zulässigen Stehplätze regelmäßig belegt sind.
Diese Ausweitung des Förderprogramms haben wir zum Anlass genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt als unkritisch eingestuften Fahrten nochmals in den Blick zu nehmen und im Anschluss Abhilfemaßnahmen bei den nach den Förderkriterien des Landes von Überlastung bedrohten Fahrten zu prüfen.
Auf der Linie 735 im Linienbündel Neckargemünd waren 8 Fahrten in der näheren Prüfung, von denen 5 vom Verkehrsunternehmen BRN als nicht kritisch im Sinne der Förderkriterien eingestuft wurden. Daneben gab es drei Fahrten, die wir verstärkt haben:
Die Fahrt 735/123 am Morgen über Neckargemünd nach Heidelberg sowie die Fahrten 735/136 und 735/140 am Mittag von Neckargemünd über Schönau nach Heiligkreuzsteinach wurden verstärkt.
Derzeit bleibt abzuwarten, ab wann die Schulen wieder geöffnet werden bzw. welche weiteren Entscheidungen hierzu erfolgen werden. Sobald Schulöffnungen erfolgen, werden wir gemeinsam mit den Verkehrsunternehmen die Entwicklung der Auslastung der Busse im Schülerverkehr weiter sorgfältig beobachten und diesen dynamischen Prozess im Auge behalten.
Freundliche Grüße Sabine Schmitt
Mit freundlichen Grüßen
S. Schmitt
Amtsleiterin Landratsamt
Rhein-Neckar-Kreis
-Amt für Nahverkehr-
Hafenstraße 3,
69126 Heidelberg-Rohrbach